Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2021

(1) Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von swedews (Nicky Gernhardt) sofern im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist.

(2) Vertragsgegenstand, Durchführung, Leistungsort, -umfang und -zeit

swedews (Nicky Gernhardt) wird die Leistung im Rahmen der schriftlichen Vereinbarungen nach dem Stand der Technik und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausführung erbringen und führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets bezogen auf die individuelle Situation des Auftraggebers durch. Die Leistungen werden in dem Maße, wie es für die ordnungsgemäße Erledigung erforderlich ist, bei swedews (Nicky Gernhardt) erbracht, im Übrigen beim Auftraggeber vor Ort. Sind bei der vertraglichen Aufgabenstellung noch einzelne Anforderungen offen, so wird swedews (Nicky Gernhardt) diese mit Unterstützung des Auftraggebers schriftlich niederlegen und dem Auftraggeber zur Genehmigung vorlegen. Diese Darstellung hat der Auftraggeber binnen sieben (7) Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Je nach Art und Umfang dieser zusätzlichen Anforderungsbeschreibung ist swedews (Nicky Gernhardt) berechtigt, dieses auf Stundenbasis in Rechnung zu stellen. Ferner ist swedews (Nicky Gernhardt) berechtigt, im Interesse des Auftraggebers Änderungen an den Leistungsinhalten vorzunehmen, um diese insbesondere bei technischen Entwicklungen dem aktuellen Stand anzupassen. Über diese vorgenannten Änderungen wird swedews (Nicky Gernhardt) den Auftraggeber in Kenntnis setzen.

(3) Vertretung, Ansprechpartner, Vollmacht

Für sämtliche vertragsrelevanten und rechtsverbindlichen Erklärungen werden die Vertragsparteien durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten. Im Übrigen ergeben sich die Ansprechpartner im Rahmen der Projekte auf Basis der Projektbeschreibung, die soweit nicht anderweitig, schriftlich vereinbart auch zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen berechtigt sind. Sollte es seitens des Auftraggebers zu einem Wechsel kommen, so ist swedews (Nicky Gernhardt) hierüber umgehend in zu benachrichtigen.

(4) Leistungen vor Ort des Auftraggebers

Sollten Leistungen vor Ort beim Auftraggeber erbracht werden, so ist dieser im Hinblick auf Art und Weise sowie auf die Ausführungsdauer gegenüber swedews (Nicky Gernhardt) nicht weisungsbefugt.

(5) Leistungsänderungen

Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt schriftlich Änderungen am Leistungsumfang zu verlangen. swedews (Nicky Gernhardt) kann vom Auftraggeber je nach Art und Umfang dieser Änderungen eine veränderte Vergütung und eine veränderte Terminlage verlangen. Der Auftraggeber hat dieses binnen 7 Kalendertagen schriftlich zu bestätigen. Sofern diese Änderungswünsche des Auftraggebers die vereinbarten Ziele gefährden, ist swedews (Nicky Gernhardt) dazu berechtigt diese mit einer schriftlichen Begründung binnen 7 Kalendertagen auch teilweise abzulehnen und sofern möglich einen Alternativvorschlag zu unterbreiten.

(6) Mitwirkungspflichten

swedews (Nicky Gernhardt) wird bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Leistungen vom Auftraggeber unterstützt. Die Mitwirkungspflichten sind Hauptpflichten. Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratungsleistungen erforderlich sind. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch swedews (Nicky Gernhardt) setzt die rechtzeitige und qualifizierte Erbringung der definierten Mitwirkungspflichten durch den Kunden zwingend voraus. swedews (Nicky Gernhardt) wird auf Verzögerungen der Mitwirkungspflichten hinweisen und deren Einhaltung schriftlich oder in Textform anmahnen. Verzögerungen, die auf eine Verletzung der Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von swedews (Nicky Gernhardt) und ziehen Kostenerhöhungen und Terminschiebungen seitens des Auftraggebers nach sich. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

(7) Termine

Kommt swedews (Nicky Gernhardt) mit dem Abschluss der vereinbarten Leistungen in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer swedews (Nicky Gernhardt) unter Androhung des Rücktritts gesetzten, angemessenen Frist von dem betreffenden Auftrag zurückzutreten. Dieses hat schriftlich zu erfolgen. In diesem Fall beschränken sich etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Leistungen für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0,5%, maximal jedoch auf 5% des betreffenden ausstehenden Auftragswertes.

(8) Vergütung, Zahlungsbedingungen

Die Vergütung ergibt sich aus dem vom Auftraggeber bestätigten Angebot von swedews (Nicky Gernhardt. Darüber hinausgehende Forderungen von swedews (Nicky Gernhardt) bedürfen dem Zugeständnis vom Auftraggeber. Ferner hat die Vergütung binnen 14 Kalendertagen nach Rechnungszugang in Euro ohne Abzug zu erfolgen.

(9) Streit über Vergütung

Entsteht im Einzelfall Streit über die Berechtigung der Vergütungsansprüche von swedews (Nicky Gernhardt), so ist diese Berechtigung vom Auftraggeber schriftlich anzuzweifeln. Einigen beide Parteien sich nicht über die Vergütungsansprüche, so hat der Auftraggeber den strittigen Beitrag auf seine Kosten auf einem Notaranderkonto zu Gunsten von swedews (Nicky Gernhardt) zu hinterlegen. Die Hinterlegung hat keinen Einfluss auf die Fälligkeit der Forderung und einen ggf. eintretenden bzw. bestehenden Verzug des Auftraggebers. Der hinterlegte Betrag ist an swedews (Nicky Gernhardt) soweit auszukehren, wie der Anspruch vom Auftraggeber anerkannt ist, er sich durch rechtskräftige Entscheidung als berechtigt erweist oder die Parteien eine Vereinbarung über die Auszahlung treffen. Der hinterlegte Betrag ist soweit an den Auftraggeber zurückzuzahlen, wie sich der Anspruch durch rechtskräftige Entscheidung als nicht berechtigt erweist, swedews (Nicky Gernhardt) die Nichtberechtigung schriftlich anerkennt oder die Parteien eine Vereinbarung über die Rückzahlung treffen oder die Leistungserbringung endgültig und insgesamt abgebrochen wird.

(10) Mängelansprüche

Für Mängelansprüche des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Vorschriften gemäß § 633 ff. BGB vorbehaltlich nachfolgender Absätze. Der Anspruch auf Nacherfüllung setzt voraus, dass ein Fehler reproduzierbar oder durch maschinell erzeugte Ausgaben darstellbar ist. Der Auftraggeber hat den Fehler unverzüglich schriftlich in nachvollziehbarer Weise zu melden und verpflichtet sich swedews (Nicky Gernhardt) nach besten Kräften zu unterstützen, damit dieser den Fehler in angemessener Frist beseitigen kann. swedews (Nicky Gernhardt) ist berechtigt, nach eigener Wahl den Fehler durch schriftliche oder maschinelle Korrekturmaßnahmen zu beseitigen und ist ferner berechtigt, die Korrektur durch Installation einer verbesserten Version eines Programms (Update) vorzunehmen. Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist für die Beseitigung von Fehlern setzen. Schlägt die Fehlerbeseitigung zweimal fehl, kann der Auftraggeber unter den gesetzlichen Voraussetzungen Herabsetzung der Vergütung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Schadensersatz verlangen. Werden Teilleistungen entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen abgenommen, beginnt die Verjährung der Mängelansprüche mit dem Tag der Teilabnahme. Der Anspruch auf Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt und Minderung, Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen verjährt in einem Jahr ab der Abnahme, soweit swedews (Nicky Gernhardt) nicht einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Mängelansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber das Programm (Quell- oder Objektcode) ändert oder in dieses in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Eingriff für den Fehler erkennbar nicht ursächlich ist.

(11) Haftungsausschluss

(a) Die Haftung von swedews (Nicky Gernhardt) ist vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung in folgenden Fällen ausgeschlossen:
* Die Haftung für den Inhalt der Informationen (Sprache und Daten), die unter Nutzung der von swedews (Nicky Gernhardt) und dessen Partner erbrachten Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag übermittelt werden, ist ausgeschlossen.
* Für die Folgen unvorhersehbarer Ereignisse, wie höhere Gewalt und behördliche Anordnungen, ist eine Haftung von swedews (Nicky Gernhardt) ausgeschlossen.
(b) Wenn und soweit die Haftung von swedews (Nicky Gernhardt) nach vorstehendem Absatz ausgeschlossen ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von swedews (Nicky Gernhardt).
(c) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Absätzen unberührt.

(12) Haftungsbegrenzung

(a) swedews (Nicky Gernhardt) leistet in Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung Schadensersatz nach Maßgabe folgender Grenzen:
* bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und groben Organisationsverschulden, bei Übernahme einer Garantie, sowie bei Schäden wegen Verletzung einer Person unabhängig von der Art des Verschuldens bis maximal 5.000.000,- €;
* bei Verletzung einer Kardinalpflicht außerhalb der in Ziffer 12a (i) genannten Fälle, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden, maximal jedoch bis 10 % der jeweiligen Vertragshöhe;
* in allen anderen Fällen ist die Haftung von swedews (Nicky Gernhardt) ausgeschlossen.
(b) Wenn und soweit die Haftung von swedews (Nicky Gernhardt) nach vorstehendem Absatz begrenzt ist, so gilt dies auch für die persönliche Haftung sowie der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von swedews (Nicky Gernhardt).
(c) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Absätzen unberührt.

(13) Geheimhaltungspflicht, Datenschutz

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen von swedews (Nicky Gernhardt), die ihm in Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen zugänglich gemacht werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Auftraggeber hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in seiner Betriebssphäre zu treffen, welche die Erhaltung der vorstehenden Verpflichtungen sicherstellen. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf Softwareerstellung beziehen, sowie für Daten, die der swedews (Nicky Gernhardt) bereits bekannt sind oder außerhalb dieses Vertrages bekannt waren. swedews (Nicky Gernhardt) ist befugt, Daten des Auftraggebers zu erheben, zu verarbeiten, zu nutzen oder zu ändern, soweit dies erforderlich ist, um ein Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Bestandsdaten dürfen ferner durch swedews (Nicky Gernhardt) genutzt werden, soweit dies zur Beratung der Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke sowie zur bedarfsgerechten Gestaltung der Dienstleistungen durch swedews (Nicky Gernhardt) erforderlich ist und der Auftraggeber eingewilligt hat. Verbindungsdaten, insbesondere IP-Adressen sowie Beginn und Ende der Verbindungen dürfen von swedews (Nicky Gernhardt) im Rahmen der rechtlichen Bestimmungen erhoben werden. swedews (Nicky Gernhardt) darf Verbindungsdaten speichern und übermitteln, soweit es für die Abrechnung von swedews (Nicky Gernhardt) mit anderen Unternehmen erforderlich ist. Bei ausländischen Netzbetreibern ist der Umgang mit den übermittelten Daten unter anderem von den jeweiligen deutschen Datenschutzvorschriften abhängig. swedews (Nicky Gernhardt) ist auch berechtigt, Daten an Dritte weiterzugeben, soweit dieses erforderlich und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zulässig ist, um diese mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen. Die Parteien werden alle von ihr zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung der vorgenannten Absätze verpflichten. swedews (Nicky Gernhardt) verpflichtet sich die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) umzusetzen und fehlerhafte Umsetzungen nach Feststellung dieser umgehend zu korrigieren. swedews (Nicky Gernhardt) darf den Namen des Auftraggebers und eine Projektkurzbeschreibung in die Referenzliste aufnehmen.

(14) Rechte an Arbeitsergebnissen

Soweit im Einzelfall nicht Abweichendes vereinbart wird, räumt swedews (Nicky Gernhardt) dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages erstellt werden, ein nicht ausschließliches und zeitlich für den Zeitraum der Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht in dem Umfang ein, wie es für den Vertragszweck erforderlich ist. Dieses Recht ist aufschiebend bedingt dadurch, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber swedews (Nicky Gernhardt) in vollem Umfang erfüllt hat bzw. erfüllt.

(15) Kündigung

Soweit nichts Anderweitiges vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Quartalsende bei Dienstverträgen. Werkverträge bedürfen keiner besonderen Kündigung, diese enden mit Erfüllung. Im Übrigen können die Parteien den Vertrag jeweils fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
* wenn die andere Partei zahlungsunfähig, über das Vermögen der anderen Partei ein Insolvenzantrag gestellt, ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wird; Ferner wenn sonstige Umstände eintreten, die die Kreditwürdigkeit der anderen Partei objektiv und fortdauernd beeinträchtigen oder dieses bei vernünftiger Würdigung aller Tatsachen zu befürchten ist oder wenn die ordnungsgemäße Fortführung des Geschäftsbetriebes gefährdet oder nicht möglich ist;
* wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragspflicht verletzt und trotz schriftlicher Mahnung und einer angemessenen Nachfrist die Vertragsverletzung nicht behebt und ihre Vertragspflichten ordnungsgemäß erfüllt;
* wenn der Auftraggeber durch einen Wechsel im Kreis der Anteilseigner oder anderweitiger Änderungen der direkten oder indirekten Beteiligungsverhältnisse unter den beherrschenden Einfluss eines Wettbewerbers des Kunden gerät. § 314 BGB bleibt unberührt.
swedews (Nicky Gernhardt) ist im Falle der Kündigung durch den Auftraggeber berechtigt, die vereinbarte Vergütung, abzüglich einer Pauschale in Höhe von 30% für ersparte Aufwendungen und/oder Erwerb aufgrund anderweitiger Verwendung der Arbeitskraft zu verlangen. Dem Auftraggeber verbleibt die Möglichkeit des Nachweises, dass die Summe ersparter Aufwendungen und/oder Erwerb auf Grund anderweitiger Verwendungen der Arbeitskraft die Aufwendungspauschale übersteigt.

(16) Abtretung von Rechten

(Juristische Person) Der Auftraggeber darf Rechte aus dem jeweiligen Vertrag nur mit schriftlichem Einverständnis von swedews (Nicky Gernhardt) abtreten. Bei Übernahme, Fusion oder sonstiger Umwandlung des Auftraggebers gehen Rechte und Pflichten aus den jeweiligen Verträgen auf übernehmende bzw. aus der Fusion oder sonstigen Umwandlung hervorgegangene Unternehmen über. swedews (Nicky Gernhardt) hat in einem derartigen Fall das Recht, sich vom Vertrag zu lösen.
(Private Person) Der Auftraggeber darf Rechte aus dem jeweiligen Vertrag nur mit schriftlichem Einverständnis von swedews (Nicky Gernhardt) abtreten. Bei jedweder Änderung des Auftraggebers (z. B. Hochzeit, Tod) gehen Rechte und Pflichten aus den jeweiligen Verträgen auf übernehmende Person über. swedews (Nicky Gernhardt) hat in einem derartigen Fall das Recht, sich vom Vertrag zu lösen.

(17) Anwendbares Recht

Für alle Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BRD). Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

(18) Erfüllungsort

Der Erfüllungsort ist die Hansestadt Lübeck.

(19) Gerichtsstand

Für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist die Hansestadt Lübeck der ausschließliche Gerichtsstand.

(20) Nebenabsprachen und Schriftform

Änderungen, Ergänzungen oder Kürzungen bedürfen vorbehaltlich besonderer, in diesem Vertrag erwähnter Ausnahmen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Durchbrechung dieser Klausel.